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Steuern - Neuerungen / höhere Abzüge

Beim Bund wird neu ab 2011 ein Kinderbetreuungsabzug von max. CHF 10'000.00 pro Kind bis zum 14. Altersjahr gewährt.

Der Kinderabzug beträgt neu CHF 6'400.00 pro Kind.

Auch im Kanton Schwyz wird ab 2013 der Kinderbetreuungsabzug eingeführt.

 

Neue Lohnkosten ab 01.01.2011

Die Lohnabzüge bemessen sich in % des AHV-Lohnes.

 

AHV/IV/EO:

10,30 %

ALV:

2,20 % bis CHF 126'000.00

1,00 % von

CHF 126'000.00

bis CHF 315'000.00

 

Die Prämien der UVG- und der KTG Versicherung richten sich nach den einzelnen Tarifen des Versicherers.

 

Wir bitten Sie, alle Stammdaten, Vorlagen und Dokumente mit den neuen Abzügen zu versehen.

 

 

Steuern sparen leicht gemacht

Für Privatpersonen:

Nutzen Sie die Gelegenheit und leisten Sie Beiträge in die Säule 3A oder in den Pensionskassen-Einkauf. Es lohnt sich. 

Für Firmen:

Arbeitgeber können die Prämien für die Pensions- kasse im Voraus an das Vorsorgewerk überweisen. Die Arbeitgeberbeitrags- reserve kann dem Unter- nehmen dadurch als attraktives Steuer- planungsinstrument dienen. Es lohnt sich.

http://www.admin.ch/ch/d/sr/c831_40.html